Allgemeine Bedingungen

 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

zur Herstellung von Produkten in „Europrint Bulgarien“ GmbH.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Diese Allgemeinen Bedingungen regeln die Bestellung, die Produktion, die Zahlungsweise und die Übertragung von Produkten von „Europrint Bulgarien“ GmbH.., Sofia. Die Herstellung des Auftrags erfolgt durch eine Bestellung des AUFTRAGGEBERS, deren Parameter in einem von ihm erhaltenen Angebot festgelegt sind. Der Empfang der Bestellung erfolgt durch ein Übernahme– und Übergabeprotokoll. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Kunden von „Europrint Bulgarien“ GmbH. und werden ein fester Bestandteil der jeweiligen Bestellung. Die Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich im Vertrag geregelt sind und die die Kraft eines Vertrags haben. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der Bestellung und den Allgemeinen Bedingungen sind die in der Bestellung vereinbarten Bestimmungen im Vorteil gegenüber den Bedingungen.

Die Produkte werden nach einem Projekt des AUFTRAGGEBERS hergestellt, das dem AUFTRAGNEHMER in den in dem Angebot angegebenen Bedingungen vorgelegt wird. Die Ausarbeitung kann auch auf dem Projekt des AUFTRAGNEHMERS nach vordefinierten Parametern durch das AUFTRAGGEBER durchgeführt werden.

AUFNAHME UND AUSFÜHRUNG DER BESTELLUNG

Die Bestellung erfolgt durch Ausfüllen und Unterschreiben einer Bestellung, die ein Bestandteil der Allgemeinen Bedingungen ist und enthält: eine Beschreibung der bestellten Produktion (Größe, Farbe, Papier und Inhalt); Menge; Herstellungsfrist; Preis, der auf der Grundlage eines Angebots ermittelt wird und an den AUFTRAGGEBER gesendet wird. Die Bestellung kann auch per Fax oder auf elektronischem Weg gesendet werden. In diesem Fall gilt die Bestellung ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung des AUFTRAGNEHMERS als angenommen.

Die Bestellung gilt als angenommen und der AUFTRAGNEHMER übernimmt die Verpflichtungen, vorausgesetzt, die Allgemeinen Bedingungen wurden vom AUFTRAGGEBER akzeptiert und die Parteien zu Einigkeit über die bestellte Produktion (Größe, Farbe, Papier und Inhalt) gekommen sind;  die Mengen; die Dauer der Ausführung; Preis und Zahlungsweise durch Unterzeichnung eines Antrags für die Bestellung. Für den Fall, dass der AUFTRAGGEBER die Bestellung auf elektronischem Wege abgibt, gelten die Allgemeinen Bedingungen, die auf der Website des AUFTRAGNEHMERS unter der folgenden E-Mail-Adresse angegeben sind: www.europrint-bg.com.

Europrint Bulgarien“ GmbH. sichert die notwendigen Materialien für die technische Ausführung des Auftrags, indem die vom Kunden festgelegten Parameter eingehalten werden und die fertigen Produkte dem Kunden gemäß der in der Bestellung festgelegten Reihenfolge geliefert werden.

Wenn die Bestellung nach einem Kundenprojekt erfolgt, muss das Projekt zusammen mit den erforderlichen Informationen und Materialien für die Herstellung des Produkts an „Europrint Bulgarien“ GmbH. weitergeleitet werden.

In den Fällen, in denen die Bestellung nach einem Projekt von „Europrint Bulgarien“ GmbH ausgeführt wird, wird das vorbereitete Projekt zur Genehmigung des AUFTRAGGEBERS vorgelegt. Das Projekt gilt als genehmigt, wenn es innerhalb von 3 Tagen nach Einreichung beim AUFTRAGGEBER keine motivierte und ausdrückliche schriftliche Ablehnung des Projekts durch ihn gäußert wird. Der Auftraggeber ist berechtigt, ihm zu jedem Zeitpunkt seiner Ausarbeitung die Arbeitsversion des Projekts vorzulegen, und er kann bis zu seiner ausdrücklichen Genehmigung Korrekturen und Ergänzungen zu den Zwischenversionen vornehmen.

Nach der Annahme des Projekts, kann der Kunde Änderungen vornehmen, indem er „Europrint Bulgarien“ GmbH. eine zusätzliche Vergütung zahlt, die den zusätzlichen Anstrengungen entspricht.

Der AUFTRAGGEBER zahlt eine zusätzliche Vergütung für die Vorbereitung des Projekts in der im Antrag angegebenen Höhe.

Bei der Erstellung der Produktion wird der Kunde rechtzeitig benachrichtigt und erhält innerhalb von 7 Kalendertagen die Möglichkeit, diese mit dem Übernahme- und Übergabeprotokoll zu akzeptieren.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die fertigen Produkte gemäß den im Angebot und im Rahmen der Bestellung festgelegten Parametern zu erhalten.

PREISE UND ZAHLUNGSWEISE

Für die durchgeführten Arbeiten wird „Europrint Bulgarien“ GmbH. gemäß den in der Bestellung vereinbarten Zahlungsbedingungen vergütet. Der Preis der Produkte wird zum Zeitpunkt der Zahlung in bulgarischen Lew oder dem Gegenwert in BGN der ausländischen Währung bestimmt.

Der Preis und die Zahlungsfrist sind in dem an dem AUFTRAGGEBER eingereichten Angebot festgelegt. Das Angebot für jeden einzelnen Auftrag ist ein Bestandteil der Allgemeinen Bedingungen und enthält den ermittelten Angebotspreis, variierend in Abhängigkeit von den Ausführungsbedingungen und der bestellten Menge. In der Bestellung des öffentlichen Auftraggebers legt die spezifische Menge und den Zeitpunkt der Ausführung fest, und jede Änderung der Parameter führt zu einer Änderung des Angebotspreises.

FRISTEN

Die Frist für die Herstellung und Lieferung der Produkte wird in der Bestellung festgelegt. Die Frist für die Ausführung des Auftrages beginnt mit der Zuteilung aller für das Design und / oder Herstellung erforderlichen Materialien durch den Auftraggeber, die in der Bestellung aufgeführt sind, sowie eines Projekts für die Ausführung. Für den Fall, dass die Produktion der bestellten Erzeugnisse nach einem Entwurf des Auftragnehmers durchgeführt wird, ist es ausdrücklich in der Form der Bestellung vereinbart, wobei in diesem Fall die Frist für die Ausführung der Bestellung ab der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Projektes durch den Auftraggeber läuft.

LIEFERUNG UND ANNAHME DER BEREITEN PRODUKTION

Die Lieferung der hergestellten Produkte auf dem Territorium von Sofia erfolgt durch „Europrint Bulgarien“ GmbH. auf eine Bestellung im Wert von mehr als 500 BGN ohne Mehrwertsteuer. In diesem Fall ist das Lieferdatum das Datum der Entladung des fertigen Produkts im Lager des Auftraggebers. An diesem Tag werden das Eigentumsrecht und das Risiko für die Produkte auf den Auftraggeber übertragen. In allen anderen Fällen gilt als Lieferdatum die beidseitige Unterzeichnung des Annahme- und Lieferprotokolls. Von diesem Moment an werden das Eigentum und das Risiko für die Produkte auf den Arbeitgeber übertragen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeiten, die den für den AUFTRAGNEHMER geltenden Qualitätsnormen entsprechen, gemäß den Auftragsparametern zu akzeptieren. Mängelansprüche und offensichtliche Mängel werden vom Auftraggeber nach Erhalt der Lieferung geltend gemacht und sind im Übernahme-, und Übergabeprotokoll ausgewiesen, mit dessen Unterzeichnung der Auftraggeber die geleistete Arbeit annimmt. „Europrint Bulgarien“ GmbH. haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung oder Verwendung der übertragenen Produkte entstehen.

Der AUFTRAGNEHMER ist nicht für eine nicht rechtzeitig eingeforderte Produktion verantwortlich.

VERANTWORTLICHKEITEN UND ANSPRÜCHE DER PARTEIEN

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Informationen, die ihm von dem Auftraggeber bereitgestellt sind, auf welche die Produktion der Bestellung basiert, sind geistiges Eigentum des Arbeitgebers und der Auftragnehmer hat sie nicht für einen anderen Kunden verwendet werden, auch wenn es Identität der Druckproduktion auf dem Bestellformular ist. Um ihre Interessen in dem Fall zu schützen, dass das einen einzelnen Auftrag ist, wie im Falle der Kündigung, wie bei einigen Rohstoffen mehrere einzelne Aufträge ausführen, behält sie sich das Recht vor, sie als Beweis zu halten für einen Zeitraum von drei Monate, in denen der Auftraggeber Mängel gemäß diesen Geschäftsbedingungen geltend machen konnte.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für die Auftragserteilung verwendeten Ausgabedaten, Filme und die Stanzformen, die Eigentum des Auftraggebers sind, innerhalb von 3 (drei) Monaten nach Lieferung des fertigen Produkts zu behalten. Nach Ablauf dieser Fristen unterliegen sie der Zerstörung, wenn der Auftraggeber sie nicht beantragt hat. Will der Auftraggeber diese außer die erwähnten Fristen halten, muss er dies explizit erklären und alle Kosten des Auftragnehmers hierfür übernehmen.

Gibt der Auftraggeber vor Beginn seiner Leistung bei Vorliegen eines triftigen Grundes einer bereits beauftragten Arbeit auf, hat der Auftragnehmer alle bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen Kosten, einschließlich des Wertes der gekauften Materialien, zu tragen.

Für den Fall, dass der Auftraggeber ohne Angabe von triftigen Gründen von einem bereits zugewiesenen Auftrag ablehnt, schuldet er alle bis zum Zeitpunkt der Ablehnung entstandenen Kosten, einschließlich des Wertes der gekauften Materialien, des Wertes der bisherigen Arbeiten, die Gewinne, die der Auftragnehmer von der Ausführung der zugewiesenen Arbeit erhalten würde, und eine Vertragsstrafe von 10% des Wertes der beauftragten Arbeit.

Verzögert sich der Auftraggeber bei der Zahlung der beauftragten Arbeit, so schuldet dieser eine Strafe von 0,2% für jeden überfälligen Tag, jedoch nicht mehr als 8% des gesamten Auftragswerts. Im Falle der Verzögerung der Ausführung des Vertrags unter diesem Vertrag durch Verschulden des Auftragnehmers schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber für jeden überfälligen Tag, jedoch nicht mehr als 8% des gesamten Auftragswerts, eine Verzugsstrafe von 0,2%.

Alle zusätzlichen Bedingungen, die zwischen den Parteien vereinbart werden, sind speziell und müssen im Falle eines Widerspruchs zu den Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen vorrangig angewendet werden.

Diese Allgemeinen Bedingungen wurden vom Geschäftsführer von „Europrint Bulgarien“ GmbH. am 05.11.2021 erstellt und angenommen.

 

Geschäftsführer: Ivan- Alexander Vlaev